Änderungen bei der Batterie-Registrierung ab dem 18. August 2025
Was ändert sich ab dem 18.08.2025?
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Neue Batteriekategorien: Künftig werden statt der bisherigen drei Batteriearten fünf Batteriekategorien unterschieden
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Beteiligung an einer OfH (Organisation für Herstellerverantwortung): Hersteller können sich an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beteiligen
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Neue Pflichtangaben im ear Portal: Die Angabe der chemischen Zusammensetzung sowie der steuerlichen Identifikationsnummer sind verpflichtend
Was geschieht mit Ihren bestehenden Registrierungen?
Hersteller müssen spätestens zum 15. Januar 2026 fehlende Angaben nachtragen – darunter die chemische Zusammensetzung, die Steuer-ID und die Beteiligung an einer OfH (statt wie bisher einem Rücknahmesystem), um ihre Registrierung aufrechtzuerhalten.
So registrieren Sie sich korrekt – alle Fristen und Anforderungen im Überblick
Bis zum 18. August 2025
- Solange das bisherige Batterierecht gilt, können Sie Ihre Registrierung wie gewohnt beantragen.
- Bei Gerätebatterien ist weiterhin der Nachweis über den Betrieb eines genehmigten Eigenrücknahmesystems erforderlich.
- Bei Fahrzeug- oder Industriebatterien geben Sie Ihre Rückgabemöglichkeiten im ear-Portal an.
Ab dem 18. August 2025
- Ab diesem Stichtag müssen Registrierungen auf Grundlage der neuen 5 Batteriekategorien beantragt werden.
- Für Gerätebatterien können Nachweise über ein Eigenrücknahmesystem noch bis Ende 2025 eingereicht werden.
- Für alle übrigen Kategorien können Rückgabemöglichkeiten weiterhin über das ear-Portal hinterlegt werden.
Wichtig: Nachweispflicht bis zum 15. Januar 2026
Spätestens bis zu diesem Datum müssen Sie für alle Batteriekategorien entweder Ihre Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) nachweisen oder eine individuelle Wahrnehmung Ihrer erweiterten Herstellerverantwortung belegen. Andernfalls wird Ihre Registrierung widerrufen.
Da die Verpflichtung offiziell erst ab dem 01.01.2026 gilt, erhalten Sie die Registrierung in diesem Fall mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
Ende 2025
Sie müssen nun im Rahmen der Beantragung von Registrierungen Ihre Beteiligung an einer OfH nachweisen oder eine individuelle Wahrnehmung Ihrer erweiterten Herstellerverantwortung belegen.
Für ausländische Hersteller gilt künftig:
Eine direkte Registrierung ist nicht mehr möglich. Stattdessen muss eine vertretungsberechtigte Person mit Sitz in Deutschland – ein sogenannter Bevollmächtigter - benannt werden, der die gesetzlichen Herstellerpflichten übernimmt.
Ohne Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland wird Ihre bestehende Registrierung am 18.08.2025 widerrufen.
Tipp: Jetzt frühzeitig uns als Bevollmächtigten benennen, um den Marktzugang ab August 2025 nicht zu verlieren. Jetzt informieren!
Quelle: stiftung ear
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