BattDG: Fortführung der Registrierungen für Kunden von Bitkom Compliance Solutions
Die Frist zur Hinterlegung von weiteren Informationen nach dem BattDG ist vergangenen Donnerstag abgelaufen. Wir freuen uns, dass wir für den Großteil der Kunden von Bitkom Compliance Solutions die Frist einhalten konnten und die erforderlichen Batterieregistrierungen somit fortgeführt werden.
Gleichzeitig zeigt sich: Viele Unternehmen konnten die Frist nicht einhalten. In diesen Fällen hat die stiftung ear die Batterieregistrierung rückwirkend zum 01.01.2026 aufgehoben. Damit dürfen betroffene Unternehmen aktuell keine Batterien in Deutschland anbieten oder in Verkehr bringen, da hierfür zwingend eine gültige Registrierung erforderlich ist.
Eine Neu-Registrierung ist möglich, erfordert jedoch Zeit und zusätzliche Kosten:
- Bearbeitungsdauer durch die stiftung ear: aktuell 1 Woche bis zur Freigabe (in der Regel ca. 8–12 Wochen)
- Erhebung neuer Registrierungsgebühren
Unternehmen, die kurzfristig Unterstützung bei der Neu-Registrierung oder der Wiederherstellung ihrer Marktfähigkeit benötigen, können hier ein Angebot anfordern.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Registrierungspflicht für Batterien in den meisten europäischen Ländern besteht und hier ebenfalls Änderungen anstehen. Hersteller sollten daher prüfen, in welchen Märkten sie mit ihrem jeweiligen Verkaufs- und Vertriebsmodell einer Herstellerverantwortung unterliegen, und die notwendigen Maßnahmen treffen.
Über die Angebotsanfrage können Angebote für einzelne Länder angefordert werden. Ergänzend stehen strukturierte Beratungsleistungen im Rahmen der Compliance-Pakete (z. B. EPR Compliance Quick-Check) zur Verfügung, um die individuelle Verpflichtungslage zu analysieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten.