BattDG passiert den Bundestag
Der Bundestag hat am 11. September 2025 die Anpassung des deutschen Batterierechts an die europäische Batterieverordnung (BattVO) in Form des Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (BattDG) beschlossen. Nun steht noch die Beschlussfassung im Bundesrat am 26. September 2025 aus.
Mit dem BattDG wird das deutsche Batterierecht an die europäische Batterieverordnung angepasst und das bisherige BattG abgelöst.
Zentrale Inhalte des BattDG sind unter anderem:
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	Erweiterter Herstellerbegriff: Der Herstellerbegriff wird über die BattVO hinaus durch das BattDG in § 3 Nr. 1 erweitert. Händler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern in Verkehr bringen, gelten selbst als Hersteller. 
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	Beteiligung an der Organisation für Herstellerverantwortung: § 7 BattDG eröffnet Herstellern die Option, ihre Rücknahmeverpflichtungen gemeinschaftlich über eine Organisation für Herstellerverantwortung wahrzunehmen. Alternativ können sie ihre Pflichten weiterhin individuell erfüllen. 
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	Sammelquote: Für Gerätealtbatterien gilt in Deutschland nach § 13 Abs. 1 BattDG künftig eine Sammelquote von 50 %. Damit liegt die nationale Vorgabe über dem derzeitigen EU-Wert von 45 %. Ab dem 31. Dezember 2027 greift nach der BattVO eine europaweit verbindliche Quote von 63 %. 
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	Altbatteriekommission: Ein neues Beratungsgremium soll Hersteller, Entsorger, Kommunen und Umweltverbände stärker einbinden. 
Der Bundestag verabschiedete außerdem eine Entschließung, die die Prüfung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien, Maßnahmen gegen Brandereignisse in der Abfallentsorgung sowie eine mögliche stärkere Einbindung der Hersteller über die stiftung ear vorsieht. Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung für klare Regeln zur Verantwortung von Online-Plattformen einsetzen.
Ein Entschließungsantrag der Grünen, der ein sofortiges Pfandsystem für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien sowie eine Informationskampagne forderte, wurde abgelehnt.
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