Batterie-Registrierung bei der stiftung ear – So funktioniert's!
Das neue BattG2 sieht vor, dass ab 1. Januar 2021 die stiftung ear Aufgaben wie die Registrierung der Hersteller und die Genehmigung der Rücknahmesysteme übernimmt.
Was also bis jetzt bei dem Umweltbundesamt erledigt wurde, wird nun über das ear-Portal abgewickelt. Was es hierbei zu beachten gibt, haben wir Ihnen zusammengestellt:
Ab wann können Batterie-Registrierungen beantragt werden?
Sie können ab dem 1. Januar 2021 einen Registrierungsantrag stellen. Aktuell rechnet die stiftung ear mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3-4 Wochen aus, bis die Registrierung bestätigt wird.
Werden meine Daten automatisch übertragen?
Es gibt keine automatische Übertragung der BattG-Meldedaten vom Umweltbundesamt (UBA) zur stiftung ear, sprich Sie müssen sich aktiv und eigenständig bei der stiftung ear registrieren – pro Marke und Batterieart. Das gilt auch für ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland.
Wir übernehmen diese Aufgabe gern für Sie, sprechen Sie uns einfach an. Dafür wird eine offizielle, schriftliche Vollmacht benötigt. Hersteller und Bevollmächtigte erhalten dann eine Registrierungsnummer (Beispiel: "BattG-Reg.-Nr.: DE XXXXXXXX"). Die BattG-Registrierungsnummer ist nicht zu verwechseln mit der WEEE-Nummer.
Ich habe schon ein Konto im ear-Portal, kann ich das auch für die Batterie Registrierung nutzen?
Ja, registrierte Hersteller und Bevollmächtigte nach dem ElektroG können das bereits vorhandene Nutzerkonto weiternutzen. Ein weiteres Konto ist nicht notwendig.
Wenn Sie sich ein neues Konto anlegen, haben Sie die Wahl, ob Sie das als ElektroG- oder BattG-Konto führen wollen. Sie können sich auch ein Konto für beide Gesetze zusammen anlegen, dann sparen Sie doppelte Gebühren bei Änderungen in den Stammdaten und natürlich den eigenen Verwaltungsaufwand.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Je Registrierung einer Kombi aus Marke und Batterieart (egal ob Geräte-, Industrie- oder Fahrzeugbatterie) wird eine einmalige Gebühr fällig. Laut Nr. 2.1 der ElektroGGebV sind es aktuell 143,60 EUR zzgl. MwSt. je Registrierung.
Außerdem wird für die Erstregistrierung von Gerätebatterien zusätzlich einmalig für den Anschluss an ein bestehendes Rücknahmesystem bzw. für die Einrichtung eines eigenen Rücknahmesystems eine Gebühr erhoben. Diese beträgt laut Nr. 2.3 der ElektroGGebV aktuell 22,00 EUR zzgl. MwSt..
Die Gebühren der stiftung ear können Sie hier entnehmen.
Was gibt es bei der Registrierung von Industrie- oder Fahrzeugbatterien zu beachten?
So wie aktuell schon im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes sind Beschreibungen zur Ausgestaltung der Rückgabemöglichkeiten entsprechender Altbatterien („Rücknahmeerklärung“) bzw. zur abweichenden Vereinbarung zwischen Hersteller und Kunden abzugeben. Diese Angaben werden auch zukünftig im öffentlichen Register erscheinen.
Muss bei der Registrierung von Gerätebatterien ein Rücknahmesystem angegeben werden?
Ja, Sie können eines der herstellereigenen Rücknahmesysteme im Dropdown-Menü auswählen oder eigene Angaben zu einem selbst eingerichteten Rücknahmesystem machen.
Kann ich mich auch noch nach der Registrierung im ear-Portal einem Rücknahmesystem anschließen?
Nach Möglichkeit haben Sie sich an sich bereits vor der Registrierung einem Rücknahmesystem angeschlossen, aber Sie können das nachträglich machen zumal die Bearbeitungszeit der stiftung ear Ihnen etwas Zeit verschaffen dürfte. Das ear-Portal erfordert keine Angabe zur Teilnehmernummer und die Angabe zum Beitrittsdatum in das Rücknahmesystem ist auch nur eine freiwillige Angabe.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit der stiftung ear und machen Sie unseren Batterie-Service zu Ihrem Zeitvorteil.
Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.
Unser Batterie-Service für Sie