Belgien verpflichtet Online-Marktplätze zur Kontrolle von WEEE-Verkäufern
Ab dem 29. März 2025 erlangen in Belgien neue gesetzliche Bestimmungen Geltung. Demnach sind Betreiber von Online-Marktplätzen künftig verpflichtet, sicherzustellen, dass Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) die erweiterten Herstellerverantwortungspflichten (EPR) erfüllen.
Konkret müssen Marktplatzbetreiber von ihren Verkäufern entsprechende Nachweise einholen. Als Nachweis gilt beispielsweise eine Registrierung bei einer anerkannten Produzentenverantwortungsorganisation oder ein genehmigter individueller Abfallwirtschaftsplan. Zudem sind sie verpflichtet, der flämischen Umweltbehörde OVAM jährlich bis spätestens 1. März eine Liste aller Verkäufer samt deren Registrierungsnummern vorzulegen.
Wird festgestellt, dass ein Verkäufer nicht registriert ist oder seine EPR-Pflichten nicht erfüllt, müssen Betreiber entweder den Verkauf der betreffenden Produkte unterbinden oder die Verpflichtungen selbst übernehmen. Die Regelung gilt für alle Online-Marktplätze, die EEE an Endverbraucher in Belgien vertreiben, unabhängig davon, ob der Marktplatz im Inland oder Ausland ansässig ist.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die erweiterte Herstellerverantwortung in der EU zu stärken und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sicherzustellen – ein Vorstoß, der bereits in Ländern wie Deutschland und Frankreich umgesetzt wurde. Betreiber von Online-Marktplätzen sind daher aufgerufen, ihre internen Prozesse zu überprüfen und geeignete Mechanismen zur Überwachung der EPR-Konformität zu implementieren.
