BMUV Referentenentwurf zu einem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Derzeit liegt der Referentenentwurf des BMUV für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vor. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht (abschließend) abgestimmt. Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2026 vorgesehen. Die Stellungnahme des Bitkom finden Sie hier.
Zum wesentlichen Inhalt des Entwurfs:
- Mit dem Gesetzentwurf soll zum einen die Entnahme von Lithium-Batterien bei der Erfassung an der kommunalen Sammelstelle verbessert werden. Zum anderen sollen über die Verstärkung und Vereinheitlichung der Verbraucherinformation und die Ausweitung der Sammlung im Handel mehr Elektroaltgeräte (EAG) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden.
- Ausweitung der Sammlung im Handel: Mit dem Gesetzentwurf soll zukünftig die sog. 0:1-Rücknahme, also die Rückgabe eines alten Elektrokleingerätes ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes, auch für Elektrokleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von bis zu 50 cm möglich sein (bisher 25 cm).
- An den kommunalen Wertstoffhöfen, an denen aktuell rund 80% der getrennt gesammelten Elektroaltgeräte (EAG) aus privaten Haushalten erfasst werden, sollen die Vorgaben für die Einsortierung von EAG weiter konkretisiert werden, um die Entnahme von Lithium-Batterien und die Erfassungsqualität durch Verhinderung von Beschädigungen insgesamt zu verbessern.
- Zudem soll die Verbraucherkommunikation bundesweit weiter vereinheitlicht und am Point-of-sale unmittelbar über die Pflicht zur getrennten Erfassung informiert werden.
Den gesamten Entwurf finden Sie hier.
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