EU-Kommission: Auftakt zur neuen Verpackungsverordnung
Bereits seit einigen Wochen deutete sich an, dass der Aufbau einer EU-Verpackungsverordnung in Kürze starten wird. Diese Verordnung soll die bestehende Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ersetzen. Die Kommission hat am 30. November 2022 eine Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zu Verpackungen und Verpackungsabfällen vorgeschlagen. In ihr werden wichtige Bestandteile des im European Green Deal angekündigten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und dessen Ziel, nachhaltige Produkte zur Norm zu machen, dargestellt.
Um die Wiederverwendung und das Nachfüllen von Verpackungen zu fördern, sind Unternehmen verpflichtet einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen zur Verfügung zu stellen, insbesondere bei eCommerce-Lieferungen. Zusätzlich wird eine deutliche Kennzeichnung von wiederverwendbaren Verpackungen vorgeschrieben sowie bestimmte Verpackungsformate genormt. Zur effektiven Vermeidung unnötiger Verpackungen werden bestimmte Verpackungen verboten. Mit dem neuen Maßnahmenpaket will die EU gegen Verpackungen als „Abfallquelle“ angehen, denn aktuell fallen pro Person und Jahr durchschnittlich 180 kg Verpackungsmüll an.
Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle werden drei Hauptziele verfolgt:
- Vermeidung von Verpackungsmüll durch die Reduzierung von unnötigen Verpackungen, Einschränkung von unnötigen Verpackungen und Förderung von wiederverwendbaren und nachfüllbaren Verpackungslösungen. Hierzu zählt beispielsweise das Verbot von Einwegverpackungen in Restaurants.
- Förderung eines geschlossenen Recyclingkreislaufs, in dem alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können (z.B. durch Pfandsystem oder kompostierbare Verpackungen).
- Senkung des Bedarfs an Primärrohstoffen durch verbindliche Quoten für die Nutzung an recycelten Kunststoffen in Verpackungsmaterialien.
Das oberste Ziel ist es, die Menge an Verpackungsabfällen pro Person und Mitgliedstaat bis 2040 um 15% im Vergleich zum Jahr 2018 zu reduzieren. Dies soll durch sowohl Wiederverwendung als auch Recycling erreicht werden.
Der Vorschlag für die EU-Verordnung wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten. Ende Oktober soll darüber abgestimmt werden.
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