EU-Kommission verklagt Frankreich wegen Triman-Logo
Die Europäische Kommission verklagt Frankreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Anlass ist die französische Verpflichtung zur Kennzeichnung von Produkten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) mit dem Triman-Logo und ergänzenden „Infotri“-Hinweisen zur Mülltrennung.
Nach Ansicht der Kommission verstoßen diese Vorgaben gegen die Artikel 34 bis 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die den freien Warenverkehr im Binnenmarkt schützen. Die Vorschriften zwingen Hersteller aus anderen EU-Mitgliedstaaten dazu, ihre Produkte speziell für den französischen Markt anzupassen – eine aus Sicht der Kommission unverhältnismäßige Einschränkung.
Da bislang keine EU-weit harmonisierten Vorschriften zur Abfallkennzeichnung existieren, müssten nationale Regelungen laut Kommission verhältnismäßig bleiben und dürfen Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten nicht benachteiligen. Brüssel verweist zudem auf alternative Formen der Verbraucherinformation, die den freien Warenverkehr weniger stark beeinträchtigen würden.
Kritik übt die Kommission auch an der mangelnden Umsetzung der Transparenzrichtlinie (EU) 2015/1535. Frankreich habe es versäumt, die Kennzeichnungspflicht im Entwurfsstadium bei der Kommission zu notifizieren.
Bereits 2023 hatte die Kommission ein Aufforderungsschreiben versendet, dem im November 2024 eine förmliche Stellungnahme folgte. Da Frankreich bisher keine Änderungen vorgenommen hat, zieht die Kommission nun vor Gericht. Ziel ist es, den Binnenmarkt zu stärken und rechtliche Klarheit bei EPR-relevanten Anforderungen zu schaffen.
Die Presseerklärung der Europäischen Kommission finden Sie hier: Presseerklärung
