Frankreich: Recyclingfähigkeit der Produkte muss in Produktblättern angegeben werden
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein Konzept, das darauf abzielt, die Hersteller von Produkten stärker in die Verantwortung für den Lebenszyklus ihrer Produkte einzubinden, insbesondere hinsichtlich der Sammlung, des Recyclings und der Entsorgung am Ende der Lebensdauer. In Frankreich ist die EPR ein zentraler Bestandteil der Umweltschutzpolitik, um die negativen Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt zu reduzieren und Ressourcen zu schonen.
Im Rahmen der EPR-Initiative wurde eine neue Vorschrift erlassen, die Hersteller dazu verpflichtet, Informationen zur Recyclingfähigkeit ihrer Produkte bereitzustellen. Diese Informationen sollen in den sogenannten "Produktblättern" enthalten sein. Diese Produktblätter sind Dokumente, die detaillierte Informationen über die Produkte enthalten, angefangen bei den verwendeten Materialien bis hin zu den Möglichkeiten des Recyclings und der Wiederverwertung.
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Verbraucherinformationen über die Recyclingfähigkeit gilt jedoch nicht für alle Unternehmen gleichermaßen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise zwischen 2023 und 2025, wobei der Zeitpunkt von Faktoren wie dem Umsatz des Unternehmens auf dem französischen Markt und der Anzahl der Produkte abhängt, die unter die EPR-Systeme fallen.
Es ist wichtig zu beachten, dass es Schwellenwerte gibt, die darüber entscheiden, ob ein Unternehmen dieser Verpflichtung unterliegt oder nicht. Unternehmen, deren Umsatz auf dem französischen Markt 10 Millionen Euro nicht überschreitet ODER die weniger als 10.000 Einheiten der betroffenen Produkte in Verkehr bringen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Es gilt zu beachten:
- Wenn eine vernachlässigbare Anzahl von Einheiten in einem EPR-Kanal (z. B. Elektro- und Elektronikgeräte) und eine bedeutende Anzahl in einem anderen EPR-Kanal (z. B. Verpackungen) in Verkehr gebracht wird, muss die Umweltanzeige dennoch beide Kanäle abdecken.
- Elektro- und Elektronikgeräte, die ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind, sind NICHT betroffen, da die Anzeigepflicht für die Verbraucherinformation gedacht ist.
Was muss auf dem Produkt angegeben werden?
- wenn die Recyclingfähigkeit weniger als 50 % beträgt, ist kein Hinweis erforderlich.
- bei einer Recyclingfähigkeit zwischen 50 % und 95 % ist der Hinweis "überwiegend recycelbares Produkt" erforderlich.
- die Kennzeichnung "vollständig recycelbares Produkt", wenn die Recyclingfähigkeit über 95% liegt.
Die Absicht hinter dieser Maßnahme ist es, den Verbrauchern transparente Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Anreize für Unternehmen zu schaffen, ihre Produkte nachhaltiger zu gestalten und recyclingfreundliche Designprinzipien zu fördern.
Wenn Sie weitere Informationen zu den genauen Anforderungen, Fristen und Ausnahmen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich erhalten möchten, wenden Sie sich gerne an unser Team.