Frankreich verschiebt EPR-Pflicht für gewerbliche Verpackungen auf Juli 2026
Frankreich bestätigt Zeitplan für EPR-Abfallstrom „gewerbliche Verpackungen“ – Start am 1. Juli 2026
Frankreich treibt die Erweiterung der Herstellerverantwortung weiter voran: Die französische Regierung hat den Zeitplan für den neuen Abfallstrom „gewerbliche Verpackungen“ im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bestätigt. Damit erhalten Unternehmen, die Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringen, mehr Planungssicherheit – auch mit Blick auf die kommenden organisatorischen und finanziellen Anforderungen.
Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 (nicht zum Jahresbeginn)
Wichtig für die Praxis: Der neue EPR-Abfallstrom tritt erst am 1. Juli 2026 in Kraft. Ein Start zum 1. Januar 2026 ist damit vom Tisch. Die Verschiebung schafft zusätzliche Vorlaufzeit, um interne Prozesse vorzubereiten und Verantwortlichkeiten zu klären.
Klare Abgrenzung: Haushaltsverpackungen vs. gewerbliche Verpackungen
Frankreich definiert die betroffenen Verpackungen über eine Abgrenzung in zwei Kategorien:
-
Haushaltsverpackungen: Verpackungen von Produkten, die von Haushalten verbraucht oder genutzt werden – oder voraussichtlich genutzt werden.
-
Gewerbliche Verpackungen: Alle Produktverpackungen, die nicht als Haushaltsverpackungen gelten.
Damit rücken insbesondere Verpackungen aus dem B2B-Umfeld stärker in den Fokus, also Verpackungen, die typischerweise in professionellen Lieferketten, im Handel oder bei gewerblichen Endnutzern anfallen.
Systeme müssen bis Ende Februar 2026 zugelassen werden
Bevor Unternehmen konkrete Pflichten umsetzen können, müssen zunächst die zuständigen Rücknahme- bzw. Verantwortungsorganisationen zugelassen werden. Diese reichen ihre Anträge bis spätestens 28. Februar 2026 ein. Erst danach ist absehbar, wie die praktische Umsetzung organisiert wird und welche Strukturen sich am Markt etablieren.
Keine rückwirkenden Beiträge
Ein weiterer zentraler Punkt: Beiträge dürfen nicht rückwirkend erhoben werden. Gebühren dürfen frühestens ab dem 1. Juli 2026 anfallen. Das reduziert kurzfristige finanzielle Unsicherheiten und gibt Unternehmen mehr Transparenz für die Budgetplanung.
Was bedeutet das für Unternehmen jetzt?
Aktuell besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Derzeit ist noch kein Rücknahmesystem für gewerbliche Verpackungen zugelassen und es wurden keine EPR-Gebühren veröffentlicht. Trotzdem empfiehlt es sich, die Entwicklung frühzeitig zu verfolgen, insbesondere, wenn Frankreich ein relevanter Absatz- oder Produktionsmarkt ist.
Sobald zugelassene Systeme und Gebührenmodelle veröffentlicht werden, wird es entscheidend sein, die eigenen Verpackungsströme korrekt einzuordnen und die künftigen Anforderungen an Registrierung, Meldung und Finanzierung sauber umzusetzen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.