Gesetzesänderungen im ElektroG: Welche Auswirkungen ergeben sich für unsere Kunden?
Ab dem 15. August 2018 gilt der so genannte offene Anwendungsbereich. Er führt - zum einen - zu einer Reduzierung der Gerätearten von zehn auf sechs. Zum anderen fallen Produkte mit elektrischer Funktion unter das ElektroG, die bisher nicht betroffen waren, wie zum Beispiel Kleidung und Möbel.
Was muss ich als registriertes Unternehmen jetzt tun, um 2018 gesetzeskonform zu handeln?
Als Hersteller und Händler sollten Sie als erstes Ihr Produktportfolio überprüfen und schauen, ob Ihre bestehende Registrierung im Rahmen der Änderungen noch aktuell ist. Schauen Sie sich Ihr Produktportfolio unter den folgenden Fragestellungen genau an:
- Benötige ich neue Registrierungen bei der stiftung ear für meine Produkte?
- Entweder auf Grund der Erweiterung des Anwendungsbereichs (siehe erster Abschnitt) oder
- auf Grund der Änderung der Produktkategorien (siehe zweiter Abschnitt)?
Erweiterung des Anwendungsbereichs beim ElektroG
Überprüfung, ob weitere Produkte ab 2018 als Elektrogeräte gelten und registrierungspflichtig sind - Schritt 1
Unternehmen müssen überprüfen, ob weitere Produkte ihres Sortiments durch Einführung des offenen Anwendungsbereichs am 15. August 2018 unter das ElektroG fallen. So müssen zum Beispiel Produkte wie elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Schuhe vor dem Verkaufsstart registriert werden.
Neue Registrierungsanträge stellen - Schritt 2
Stellen Sie Registrierungsanträge für diese neuen Elektrogeräte in den entsprechenden Kategorien. Hier finden Sie einen Entscheidungsbaum (oder auch unten als Video), der Ihnen bei der Einordnung der Produkte in die neuen Gerätearten hilft. Die stiftung ear hat darüber hinaus Hinweise zur Vermessung der Elektrogeräte veröffentlicht. Bitte geben Sie uns die Planmengen für 2018 durch, so dass wir Ihnen eine Garantie für die neuen Elektrogeräte ausstellen können. Bitte denken Sie daran, dass der Anmeldeprozess bei der stiftung ear bis zu drei Monate dauern kann. Fangen Sie daher so früh wie möglich an. Anträge für die neuen Kategorien können ab dem 01. Mai 2018 gestellt werden. Ab dem 15. August müssen alle Produkte registriert sein.
Reduzierung der Produktkategorien
Automatische Überführung in neue Gerätearten – Schritt 3
Der so genannte offene Anwendungsbereich führt zu einer Reduzierung der Produktkategorien von zehn auf sechs. Die Einordnung richtet sich zukünftig hauptsächlich nach der Größe der Geräte und nicht mehr nach der Funktionalität. Eine Übersicht der neuen Gerätearten sowie einige Produktbeispiele finden Sie auf der Seite der stiftung ear. Die stiftung ear wird Ihre Produkte am 26. Oktober 2018 automatisch in die neuen Gerätearten überführen.
Überprüfung, ob Elektrogeräte in richtige Gerätearten überführt werden
Unternehmen müssen überprüfen, ob Ihre Produkte durch die automatische Überführung am 26. Oktober 2018 der richtigen Geräteart zugeordnet werden. Es kann sein, dass dies nicht der Fall ist. Wir haben für die Zuordnung einen Entscheidungsbaum veröffentlicht, an dem Sie nachvollziehen können, in welche neue Geräteart Ihre Elektrogeräte korrekt einzuordnen wären.
Vermessen der Elektrogeräte
Für die Einordnung Ihrer Elektrogeräte in die neuen Produktkategorien müssen Sie ggf. Ihre Elektrogeräte vermessen. Zum Beispiel benötigen Sie Angaben über die Kantenlänge oder die Bildschirmgröße in Quadratzentimeter. Das sind alles Parameter, die bisher bei der Registrierung nicht benötigt wurden. Diese Werte sollten Sie daher in Ihrem Warenwirtschaftssystem nachpflegen.
Neue Registrierungsanträge stellen
Wenn Ihre Produkte durch die automatische Überführung in den falschen Kategorien gelandet sind, müssen Sie spätestens bis zum 15. November Änderungsanträge für die neuen Kategorien stellen. Falls Sie zusätzliche Gerätearten benötigen, weil Sie zum Beispiel kleine und große Spielzeuge verkaufen, müssen Sie neue Registrierungsanträge stellen. Bitte senden Sie uns dafür die entsprechenden Planmengen zu, so dass wir die Garantie ausstellen können. Bitte denken Sie daran, dass der Anmeldeprozess bei der stiftung ear bis zu drei Monate dauern kann. Fangen Sie daher so früh wie möglich an.
Video: Abmessen der Produkte für die Einordnung in die neuen Produktkategorien
Aktueller Stand in anderen Ländern – Schritt 4
Auch in den anderen europäischen Ländern wird der offene Anwendungsbereich mit den neuen Kategorien (sog. Open Scope) gemäß der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU eingeführt. Einige Länder, wie Österreich, haben bereits die Änderungen vollzogen. Ein Teil der europäischen Länder plant erst ab den 01. Januar 2019 mit dem offenen Anwendungsbereich.
Da die Umsetzung in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich ausfällt, sollten sich Hersteller von Elektrogeräten in den jeweiligen Ländern, in denen sie aktiv sind, rechtzeitig informieren wie der aktuelle Stand ist. Es kann z. B. zu mehreren Unterkategorien und Preisänderungen kommen. Eventuell sind neue Registrierungen notwendig.
Hilfreiche Links
- Hintergrundinformationen zum ElektroG 2018/ Open Scope
- Infoveranstaltungen und kostenlose Online-Seminare: In den 45-minütigen Online-Seminaren erhalten Teilnehmer die Gelegenheit Fragen zu stellen
- Zeitplan mit Fristen
- Entscheidungsbaum für die neue Kategorisierung der Gerätearten
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben.
Stand: April 2018