Gesetzesentwurf für das neue Batteriegesetz veröffentlicht
Anfang des Jahres hat das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf für ein neues Batteriegesetz (BattG) herausgebracht. Die Gesetzesnovelle hat das Ziel eine flächendeckende Rücknahme und hochwertiges Recycling von Batterien abzusichern und soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Warum gibt es einen neuen Gesetzesentwurf?
Veränderte wettbewerbliche Bedingungen sowie neue Vorgaben auf europäischer Ebene machen es erforderlich, das Batteriegesetz an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Die Bundesregierung schafft damit eine Rechtssicherheit für alle Akteure.
Ein Solidarsystem soll es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zukünftig nicht mehr geben. Diese Rolle war eine Sonderstellung des ehemaligen Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien (GRS). Die Stiftung GRS wurde jetzt in ein herstellereigenes Rücknahmesystem umgewandelt. Seit Jahresbeginn sind daher nur noch herstellereigene Rücknahmesysteme auf dem Markt der Gerätealtbatterie-Entsorgung tätig. Das Zusammenwirken der fünf herstellergetragenen Rücknahmesysteme erfolgt nun im Wettbewerb und soll durch einen angepassten rechtlichen Rahmen flankiert werden.
Was ändert sich?
Ausführliche Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der Seite der stiftung ear. Wesentliche Elemente des neuen Konzeptes sind:
- Einbindung der stiftung ear bei der Registrierung und Erteilung von Genehmigungen
- Wechsel von einer Anzeige- zu einer Registrierungspflicht für alle Hersteller von Batterien
- Neue Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen für die Genehmigung der herstellereigenen Rücknahmesysteme, so werden z.B. alle Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien von einer einheitlichen Stelle genehmigt
- Festlegung von Mindeststandards an die Behältnisse für die Sammlung und die Abholung durch die Rücknahmesysteme, so dass eine hochwertige und sichere Entsorgung garantiert ist
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einheitlich und gemeinsam durch alle Hersteller informiert werden
Der Gesetzesentwurf wurde vom Bundeskabinett am 20. Mai 2020 dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet, die noch Änderungen vorschlagen können. Weitere inhaltliche Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind daher möglich. Wir informieren Sie über den weiteren Verlauf.
Weitere Informationen:
Quelle: BMU