Green Deal: Übersicht von CircuLaw
Der europäische Grüne Deal („Green Deal“) ist eine umfassende Strategie der Europäischen Union, die darauf abzielt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die europäische Wirtschaft nachhaltig zu transformieren. Ein zentraler Bestandteil des Green Deals ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft, die darauf abzielt, den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern, Abfall zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. In diesem Zusammenhang spielt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) eine entscheidende Rolle, da sie Hersteller verpflichtet, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu minimieren.
Wesentliche Maßnahmen des Green Deals im Sinne der EPR
Einwegkunststoff-Richtlinie: Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Umweltverschmutzung durch Einwegkunststoffe zu verringern. Die erweiterte Herstellerverantwortung verpflichtet Hersteller, sich an den Kosten für das Sammeln, Recyceln und Entsorgen von Einwegkunststoffprodukten zu beteiligen.
Batterieverordnung: Die Verordnung legt den Fokus auf den gesamten Lebenszyklus der Batterie. Sie verpflichtet die Hersteller zur Entwicklung nachhaltigerer Batterien mit niedrigem CO2-Fußabdruck und hohem Rezyklatgehalt. Zudem müssen sie Recyclingmaßnahmen fördern und strenge Kennzeichnungsanforderungen erfüllen, um den Lebenszyklus von Batterien umweltfreundlicher zu gestalten und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu verringern.
Entwurf der Verpackungsverordnung: Laut dem Entwurf der neuen Verpackungsverordnung müssen Hersteller von Verpackungen die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen übernehmen. Hersteller sind verpflichtet, umweltfreundlichere Verpackungen zu entwickeln und sich an den Kosten für das Sammeln und Recyceln von Verpackungsabfällen zu beteiligen.
Entwurf Änderung der Abfallrahmenrichtlinie: Der Entwurf zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie sieht vor, dass EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Hersteller erweiterte Verantwortung für Textilien übernehmen, die sie erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats auf den Markt bringen. Diese Verantwortung umfasst Haushaltstextilien, Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe.
Recht auf Reparatur-Richtlinie: Die Richtlinie enthält keine „klassische“ erweiterte Herstellerverantwortung. Stattdessen stärkt sie die Verbraucherrechte auf Reparatur und fördert die Langlebigkeit von Produkten, indem sie den Zugang zu Reparaturinformationen verbessert und Reparaturen nach Ablauf der Gewährleistung vereinfacht.
Verlieren Sie manchmal den Überblick über die zahlreichen Rechtsvorschriften des Green Deals? Die niederländische Plattform CircuLaw bietet Ihnen eine kompakte und klare Übersicht über die verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben und deren aktuellen Umsetzungsstände.
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