Das sagt die stiftung ear zum BattG2 und ElektroG3 – Interview mit Vorstand Alexander Goldberg
Dieser Jahreswechsel schafft ein wichtiges Momentum für Hersteller von Batterien und Elektrogeräten. Zum einen endet die Übergangsfrist im Batteriegesetz, sich bei der stiftung elektro-altgeräte register zu registrieren. Seit knapp einem Jahr wurde die stiftung ear auch mit hoheitlichen Aufgaben aus dem BattG betraut. Zum anderen tritt 2022 das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft.
Wir haben mit ear-Vorstand Alexander Goldberg zum BattG Bilanz gezogen, ElektroG-Neuerungen wie das B2B-Rücknahmekonzept und die Herausforderungen mit sogenannten Briefkastenfirmen thematisiert. Außerdem haben wir über die Rolle der Gemeinsamen Stelle in Bezug auf die Verbraucher-Aufklärung gesprochen.
Ein Jahr BattG2
Was waren die größten Herausforderungen bei der Umstellung auf das neue BattG2?
"Wir haben als Gemeinsame Stelle der Hersteller neue hoheitliche Aufgaben aus dem Deutschen Batteriegesetz übernommen: Hersteller zu registrieren und die Eigenrücknahmesysteme zu genehmigen. Wir haben darüber umfassend über verschiedenste Kanäle informiert.
Und dennoch: Vor die größte Herausforderung stellen uns diejenigen, die abwarten und ihre Registrierung bis zum Ende der Übergangsfrist aufschieben. Aktuell sind rund 4.000 Hersteller erfasst und rund 15.800 Registrierungen vorgenommen. Aber wir gehen davon aus, dass der Großteil noch wartet und erst kurz vor knapp kommt."
Was müssen Hersteller im Hinblick auf die Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 noch beachten?
"Den Herstellern muss bewusst sein, dass ihre Anzeige beim Umweltbundesamt dann nicht mehr gilt. Konkret heißt das: Ab 1.1.2022 müssen alle Hersteller bei der stiftung ear registriert sein, um überhaupt noch Batterien oder Akkumulatoren in Deutschland in Verkehr bringen zu dürfen. Sie müssen sich das wie eine Schranke vorstellen, die erst dann aufgehoben wird, wenn man ordnungsgemäß registriert ist.
Andere ordnungsgemäß registrierte Wettbewerber könnten die fehlende Registrierung der Konkurrenz für sich zum Vorteil nutzen und Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen bewirken. Das ist die Gefahr, die für diese Hersteller im Raum steht."
Für wann ist die Freigabe der Batterie-Rücknahmesysteme geplant?
"Wir haben diverse Anträge bekommen und bereits vier Genehmigungen ausgesprochen. Wir gehen davon aus, dass bis Ende des Jahres die restlichen Anträge ebenfalls positiv verbeschieden werden können. Wir achten besonders darauf, dass im Rahmen der Genehmigung der Eigenrücknahmesysteme die Erreichung der erforderlichen Sammelmengen hinreichend durch Sachverständigengutachten glaubhaft gemacht wird."
Novelle ElektroG3
In welchem Umfang ist die Hinterlegung des B2B-Rücknahmekonzeptes angedacht?
"Ab 1.1.2022 müssen Hersteller für B2B-Elektrogeräte, also solche die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, ihrem Registrierungsantrag neben der heute schon bekannten Glaubhaftmachung auch ein Rücknahmekonzept beifügen. Für bestehende B2B-Registrierungen wurde dafür eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2022 eingeräumt. Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Vorgabe des neuen ElektroG3 ist die Sensibilisierung der B2B-Hersteller hinsichtlich ihrer Rücknahmepflichten und letztendlich somit eine Erhöhung der Sammelmenge an B2B-Elektro-Altgeräten zu erreichen.
In der EDV-Anwendung des ear-Portals wird es dafür Freitextfelder geben, in denen folgende Dinge angegeben werden müssen: die Informationen zur Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten; Name und Anschrift des Dritten, im Fall der Beauftragung eines Dritten und die Möglichkeit der Endnutzer auf die Rückgabemöglichkeiten zuzugreifen."
Werden die Infos über die Rücknahmekonzepte der Hersteller veröffentlicht?
"Nein, nach aktuellem Stand des Gesetzes wird das nicht veröffentlicht."
Was geschieht, wenn kein Rücknahmekonzept hinterlegt wird?
"Ab 1.1. 2022 dürfen theoretisch keine Freigaben mehr für B2B-Registrierungen erteilt werden. Und auch im Falle von bestehenden Registrierungen wird es so sein, dass Hersteller angehört werden, wenn das Rücknahmekonzept mit Ablauf der Übergangsfrist am 30.06.2022 nicht ergänzt wird. Im schlimmsten Fall kann die Registrierung für diese Elektrogeräte dann widerrufen werden."
Wie ist die Erwartungshaltung an neue Registrierungsanträge, auch im Hinblick auf Marktplatzbetreiber?
"Zunächst müssen wir hier eine Unterscheidung machen, zwischen Marktplatzbetreibern, die selbst Geräte in Verkehr bringen und damit Hersteller sind und zwischen Marktplatzbetreiber, die als reiner Betreiber einer Online-Plattform agieren.
Wir haben wahrgenommen, dass die eigentlich erst ab dem 1.1.2023 in Kraft tretende Prüfpflicht für Online-Plattformen bereits heute erste Wirkungen entfaltet. Bereits über 11.200 Registrierungen eines einzigen Marktteilnehmers sind eingegangen und erteilt worden. Zudem ist die Anzahl an Registrierungen von Bevollmächtigten für ausländische Hersteller in 2021 bereits auf über 6.500 angestiegen – im Vergleich zu 4.500 in 2020 und 3.500 in 2019. Um diese Zahl einordnen zu können, ist wichtig zu wissen, dass wir bislang ein Gesamtaufkommen von rund 23.800 Registrierungen für 2021 haben.
Bereits für das nächste Jahr rechnen wir mit über 100.000 Registrierungen, wovon der Großteil Registrierungen von Bevollmächtigten für ausländische Hersteller ausmachen dürfte. Ob das stimmt, werden wir sehen. Aktuell haben wir dazu noch keine Erfahrungswerte und auch die Marktteilnehmer haben noch keine exakten Zahlen."
Wie gehen Sie mit Briefkastenfirmen um, die ausländische Firmen als Bevollmächtigte vertreten?
"Was wir momentan öfters erleben ist, dass eine Person als Bevollmächtigter bestellt wird, die nicht in Deutschland ihre Niederlassung hat, sondern zum Beispiel in China, was uns gegenüber allerdings verschleiert wird. Dazu kommt noch, dass sie teilweise nicht genügend Fachkunde besitzen, um ihren Aufgaben vernünftig nachzugehen. Das widerspricht aber dem Sinn des Gesetzes. Nationale Bevollmächtigung muss zuverlässig und nachhaltig funktionieren, um letztendlich einen effizienten Gesetzesvollzug zu gewährleisten und alle Herstellerpflichten durch den Bevollmächtigten wahrzunehmen.
In jedem Fall empfehlen wir, dass sich ausländische Hersteller selbst ein gutes Bild von ihrem Geschäftspartner machen. Das gilt aber genauso für Online-Plattformen, wenn sie ihren Marketplace-Kunden einen Bevollmächtigten für die Registrierung empfehlen, damit sie über die Plattformen verkaufen dürfen und es keine bösen Überraschung gibt.
Wir erkennen heute schon diese rechtswidrigen Fälle mit Bevollmächtigten, die tatsächlich im Ausland niedergelassen sind. Allerdings haben wir mit dem ElektroG2 kaum eine Handhabe gegen solche Fälle rechtlich vorzugehen. Da gibt das neue ElektroG3 mehr Spielraum mit dem neuen Zulassungsverfahren von Bevollmächtigten. Wir haben die Möglichkeit im kommenden Jahr neue Bemessungskriterien dafür aufzustellen und diese ab 1.1.2023 bei der der Zulassung von Bevollmächtigten zu prüfen, z.B. ob diese die erforderliche Zuverlässigkeit, Ausstattung und Organisation haben."
Was passiert mit den Bevollmächtigten, die bereits heute mehr als 20 Registrierungen gleichzeitig für ausländische Kunden haben?
"Auch bei den bereits heute am Markt tätigen Bevollmächtigten wird ab dem 1.1.2023 das gleiche Zulassungsverfahren wie für dann alle neu auf den Markt kommenden Bevollmächtigten angewendet werden."
Neue Verbraucher-Kampagne
Was hat es mit der neuesten Kampagne von „Plan E“ auf sich?
"Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus unserer Grundlagenstudie 2019 ist, dass für die deutsche Bevölkerung das „Loslassen“ von Elektro-Altgeräten ein schwieriges Thema ist. Die Menschen horten regelrecht ihre Geräte. Hier setzen wir mit der Kampagne „Lass los – auch wenn es weh tut. Entsorge deinen Elektroschrott jetzt“ an. Wir versuchen Menschen abzuholen und aufzuklären – nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern in einer modernen, frischen Ansprache und mit einem gewissen Augenzwinkern."
Was versprechen Sie sich von der neuen Awareness-Kampagne?
"Wir wollen als Mindestes erreichen, dass Leute darüber nachdenken: „Habe ich Altgeräte, die entsorgt werden müssen?“. Gehen wir noch einen Schritt darüber hinaus, ist unser langfristiges Ziel, dass man Plan E als die Informationsplattform in Sachen Elektro-Altgeräte entdeckt und nutzt. Viele halten sich für gut informiert, sind es aber nicht. Das ist definitiv ausbaufähig und die derzeitige geringe Sammelquote spiegelt das auch wider.
Die Kampagne ist gut angelaufen und die Reichweiten lassen sich sehen. Aktuell sind wir mit Handelsunternehmen im Gespräch, die die Kampagne ebenfalls nutzen wollen. Darüber freuen wir uns sehr und wir sind jedem gegenüber aufgeschlossen, der die Botschaften weiterverbreitet und dadurch zu Erreichung der Sammelziele bei Elektroschrott beiträgt."
In welcher Rolle sehen Sie die Stiftung gegenüber Endverbrauchern?
"Mit Plan E konnten wir 2019 erstmalig für die Hersteller die erste Kampagne bereitstellen und anbieten, die sie auch im Rahmen ihrer eigenen Verbraucherkommunikation zu Nutze machen konnten. Wir sehen das seither als einen wichtigen Bestandteil unserer Arbeit und arbeiten stetig an neuen Ideen. Bereits das geltende ElektroG weist uns als Gemeinsamer Stelle der Hersteller explizit auch die Aufgabe zu, die Verbraucher zu informieren. Mit dem ElektroG3 wurde das Spektrum unserer Kommunikationsaufgaben sogar noch einmal erweitert, die wir für die Hersteller wahrnehmen und die von diesen auch über Gebühren finanziert werden.
Mit Blick auf die Bedeutung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, erlangt die richtige Entsorgung von Elektro-Altgeräten einen immer wichtigeren Stellenwert um Ressourcen zu schonen und durch umweltgerechtes Recycling wieder Rohstoffe zu gewinnen und diese nutzen zu können.
Vor diesem Hintergrund leistet auch unsere Verbraucheraufklärung und -kommunikation mit Plan E in Zukunft einen wichtigen Beitrag neben den Maßnahmen der anderen zur Information verpflichteten Stakeholder, um letztendlich immer mehr Elektro-Altgeräte richtig zu entsorgen."
Welche Schritte sind noch geplant, die zur flächendeckenden Aufklärung beitragen?
"Wir sind bereits in der Planung für weitere Maßnahmen. Ich kann schon so viel verraten, dass wir als nächstes auch Kinder und Jugendliche ansprechen wollen. Wir gehen in den schulischen Bereich und die Website soll ebenfalls für diese Zielgruppe ausgerichtet werden. Es wird auch ein „Fox and Sheep“ Hörspiel geben, in denen die Charaktere über die Erfahrungen mit E-Schrott berichten. Darauf freuen wir uns schon besonders."
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