Italien verschiebt Einführung der Plastiksteuer erneut: Details und Anforderungen
Die Einführung der seit Langem diskutierten Plastiksteuer auf Einwegkunststoffprodukte in Italien wurde erneut verschoben. Anstatt wie geplant im Juli 2024, soll die Steuer nun erst im Jahr 2026 in Kraft treten.
Dies markiert die siebte Verschiebung dieses umstrittenen Gesetzes. Gemäß Regierungskreisen ist die Verschiebung erforderlich, um den Wirtschaftsakteuren ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben und die Auswirkungen der Steuer sorgfältig zu evaluieren.
Hintergrund der Plastiksteuer
Die Plastiksteuer ist Teil der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904/EU, auch bekannt als die Einwegkunststoffrichtlinie. Erstmals beschlossen im Haushaltsgesetz 2020 (Gesetz Nr. 160/2019), zielt die Plastiksteuer darauf ab, den Verbrauch von Einwegplastik zu reduzieren. Das Inkrafttreten der Steuer war zunächst für das Jahr 2020 vorgesehen, wurde jedoch wiederholt verschoben. Die jüngste Verschiebung legt den Beginn der Steuer auf den 1. Juli 2026 fest, wie im Gesetzesdekret 39/2024 in Art. 9 –bis, Abs. 7 a) festgelegt, das durch das Gesetz 67/2024 umgewandelt wurde. Diese Änderung wurde am 28. Mai 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und damit rechtlich bestätigt.
Details der Plastiksteuer
Die Plastiksteuer in Italien sieht eine Abgabe von 0,45 Euro pro Kilogramm nicht recyceltem Kunststoff vor. Ziel der Steuer ist die Reduzierung des Verbrauchs dieser Produkte sowie die Verringerung der Menge an Plastikmüll. Die Steuer betrifft eine Vielzahl von Produkten, darunter Produkte, die ganz oder teilweise aus synthetischen organischen Polymeren hergestellt sind, einschließlich Plastikflaschen, Tüten, Lebensmittelbehältern und Luftpolsterfolie. Von der Steuer ausgenommen sind jedoch Produkte aus recyceltem Kunststoff sowie kompostierbare Kunststoffe, um nachhaltige Alternativen zu fördern.
Steuerpflichtige
Die Hersteller der von der Steuer erfassten Produkte, die in Italien ansässig sind bzw. dort produzieren, unterliegen der Steuerpflicht. Bei Importen aus anderen EU-Ländern ist die Steuerpflicht abhängig vom Zweck. Unternehmen, die die Produkte für ihre wirtschaftliche Tätigkeit erwerben, tragen auch die Steuerpflicht. Werden die Produkte an private Endkunden verkauft, liegt die Steuerpflicht beim Verkäufer. Bei Importen aus Drittländern außerhalb der EU ist stets der Importeur verpflichtet.
Eine Besonderheit ist, dass die Steuer entfällt, wenn der Steuerbetrag unter 25 € liegt.
Folgen bei Nichteinhaltung
Das Gesetz sieht erhebliche Sanktionen für diejenigen vor, die die Plastiksteuer nicht zahlen. Diese Sanktionen sollen das Zwei- bis Fünffache der unbezahlten Steuer betragen, jedoch mindestens 250 Euro. Auch bei verspäteten Zahlungen sind Sanktionen vorgesehen: Es wird eine Verwaltungsgebühr von 25 Prozent der geschuldeten Steuer erhoben, wobei die Mindestgebühr 150 Euro beträgt.
Ausblick
Es bleibt abzuwarten, ob die Steuer nach der erneuten Verschiebung tatsächlich im Jahr 2026 eingeführt wird oder ob weitere Anpassungen und Verzögerungen folgen werden.
Was können wir für Sie tun?
Für alle Wirtschaftsakteure ist es von großer Bedeutung, mögliche gesetzliche Änderungen im Blick zu behalten und entsprechend darauf zu reagieren.
Falls Sie unsicher sind, welche Vorschriften in den jeweiligen EU-Ländern gelten, helfen wir Ihnen gerne, den Überblick zu behalten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Registrierung von Verpackungen, Batterien und Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE). Weitere Informationen finden Sie hier. Alternativ können Sie uns direkt eine Nachricht über unsere Angebotsanfrage senden oder uns telefonisch kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!