Neuste Gesetzesänderungen 2024: Ein Überblick für Hersteller und Händler
In der dynamischen Landschaft der europäischen Umweltvorschriften stehen Hersteller und Händler elektronischer Produkte, Batterien und Verpackungen vor stetigen Herausforderungen. Das Jahr 2024 markiert den Beginn einiger signifikanter Änderungen in den Gesetzen, die für die Kundinnen und Kunden von Bitkom Compliance Solutions von entscheidender Bedeutung sind.
Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen innerhalb der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment), der Verpackungsrichtlinie sowie der Batterieverordnung und erläutert, welche weiteren Regelungen für Sie relevant sind.
- WEEE-Richtlinie: Erweiterte Registrierungspflichten
Seit 2004ff. - je nach gesetzlicher Gestaltung – müssen sich Unternehmen nicht nur in dem Land registrieren lassen, in dem sie ansässig sind, sondern auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen ihre Produkte in Verkehr gebracht werden. Die Verpflichtung der Marktplätze wie Amazon hat 2023 dazu geführt, dass Händler, die bisher nicht registriert waren, die Registrierung nun nachgeholt haben. Diese Änderung zielt darauf ab, dass alle Marktteilnehmenden ihre Produktverantwortung übernehmen und sichergestellt ist, dass Elektro- und Elektronik-Abfälle korrekt recycelt werden.
Die erweiterte Herstellerverantwortung EPR.
Laufende Gesetzgebungsverfahren zu WEEE und ElektroG
Weiterhin gilt es zu beachten, welche Veränderungen die Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte auf europäischer Ebene in diesem Jahr erfährt. So will die Europäische Kommission im September 2024 einen Abschlussbericht zur Bewertung der WEEE-Richtlinie vorstellen. Um über alle gesetzlichen Änderungen informiert zu sein, versendet die Bitkom Compliance Solutions sechsmal im Jahr einen Newsletter.
- ElektroG/BattG: Neue ear-Gebührenverordnung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat am 11.12.2023 die Neunte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung veröffentlicht. Die Verordnung zielt darauf ab, die Gebührensätze für die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie Altbatterien im Jahr 2024 an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Mit der Änderungsverordnung wurden die Gebührentatbestände an die Kostenkalkulation der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) für das Jahr 2024 angepasst.
- VerpackG: Verschärfte Anforderungen durch Einführung einer Verordnung
Seit geraumer Zeit bestimmt die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG die Vorgaben für den Umgang mit Verpackungen innerhalb der Europäischen Union. In Deutschland wird sie aktuell durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Doch künftig soll die Richtlinie durch die EU-Verpackungsverordnung abgelöst werden. Die Hauptziele der neuen Verordnung (VerpackV) umfassen die Reduzierung der Verpackungsabfälle, die Förderung der Wiederverwendung und die Einführung verbindlicher Recyclingquoten. Ein signifikantes Ziel ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018, was einer Gesamtreduzierung des Abfallaufkommens in der EU um etwa 37 Prozent entsprechen würde. Zudem wird ein hochwertiger geschlossener Recyclingkreislauf angestrebt, um sicherzustellen, dass alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können.
Die neue europäische Verpackungsverordnung.
- Die neue EU-Batterieverordnung
Mit der neuen EU-Batterieverordnung, die am 17.08.2023 in Kraft getreten ist, werden die Anforderungen an die Rücknahme, das Recycling und die Berichterstattung für Batteriehersteller und -importeure erheblich verschärft. Die Verordnung zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu minimieren.
Eine detaillierte Darstellung der Anforderungen der Batterieverordnung finden Sie hier.
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfüllen. Bislang lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten.
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten rechtlich verbindlich geregelt. Konkret verpflichtet das LkSG Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Folge sind weitreichende Organisationspflichten und unterschiedliche Herausforderungen für die Vertragsgestaltung mit Lieferanten, Dienstleistern sowie Kundinnen und Kunden.
Die Bitkom Akademie bietet Ihnen einen entsprechenden Workshop zum LkSG an.
Ob und wie sich Ihre Verpflichtungen auf Basis der neuen Gesetzgebungen geändert haben, prüfen wir gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular an.
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