Österreich hat eine neue Batterieverordnung, die seit 8. Juli 2021 in Kraft getreten ist und damit auf nationaler Ebene das europaweite Kreislaufwirtschaftspaket umsetzt.
Die wichtigsten Änderungen der novellierten Verordnung sind:
Bestellung von Bevollmächtigten für ausländische Fernabsatzhändler und Hersteller von Batterien ab 1. Januar 2022 und
zusätzliche Informations- und Rücknahmepflichten für Letztvertreiber von Gerätebatterien über die unentgeltliche Rücknahme an einer gut sichtbaren Stelle im Geschäft.
Wer braucht einen Bevollmächtigten?
Fernabsatzhändler bzw. Online-Händler, die direkt an Endverbraucher liefern, brauchen ab 1. Januar 2022 einen Bevollmächtigten in Österreich.
Ausländischen Hersteller, die österreichische Händler beliefern und damit mittelbar Batterien in Österreich in Verkehr bringen, brauchen ab 1. Januar 2022 einen Bevollmächtigten in Österreich.
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