Omnibus IV: Geltungsbeginn der Batterie-Sorgfaltspflichten offiziell verschoben
Der Rat der Europäischen Union hat am 18. Juli 2025 eine Verordnung verabschiedet, mit der der Geltungsbeginn der Sorgfaltspflichten für Batterien um zwei Jahre auf den 18. August 2027 verschoben wird. Zudem muss die Kommission die zugehörigen Leitlinien künftig ein Jahr vor Inkrafttreten, also spätestens bis 26. Juli 2026, veröffentlichen.
Die Verschiebung soll Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung geben – insbesondere zur Umsetzung der neuen umweltbezogenen Anforderungen und zur Zusammenarbeit mit unabhängigen Überprüfungsstellen, deren Zulassung sich in vielen Mitgliedstaaten verzögert.
Die neue Verordnung ist Teil des Omnibus-IV-Pakets, mit dem die EU gezielt Vorschriften vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken will.
Hintergrund
Nach der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 müssen Hersteller Sorgfaltspflichtstrategien einführen, diese regelmäßig durch unabhängige Stellen überprüfen lassen und öffentlich über deren Umsetzung berichten. Ziel ist es, negative Umweltwirkungen – insbesondere entlang der Lieferketten – zu vermeiden oder zu verringern.
Nächste Schritte
Die Verordnung wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union finden Sie hier.
Update
Heute wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2025/1561 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2025 veröffentlicht. Sie ändert die Verordnung (EU) 2023/1542 in Bezug auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure zur Umsetzung von Strategien zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten für Batterien.
