Open Scope: Aktueller Stand in Österreich - Kabel und Steckdosen fallen unter die Elektroaltgeräteverordnung
Wie in Deutschland müssen auch die anderen europäischen Länder den offenen Anwendungsbereich mit den neuen Kategorien (sog. Open Scope) gemäß der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU einführen. Da die Umsetzung in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich ausfällt, sollten sich Hersteller von Elektrogeräten in den jeweiligen Ländern, in denen sie aktiv sind, rechtzeitig informieren wie der aktuelle Stand ist.
In Österreich fallen auch ab dem 15. August 2018 Möbel und Kleidung mit elektrischer Funktion unter die Elektroaltgeräteverordnung. Eine weitere Änderung ist, dass Chipkarten und elektronische Türöffner ab diesem Jahr unter das Gesetz fallen. Diese Produkte sind in Deutschland heute schon im Anwendungsbereich des ElektroG.
Achtung: Im Gegensatz zu Deutschland sind in Österreich folgende Produkte ab dem 15. August 2018 registrierungspflichtig:
Kabel (Meterware)
Stecker
Steckdosen
Steckdosenleisten (mit und ohne Schaltfunktion)
Buchsen
elektrische Verbindungselemente
Die zuständige Behörde, das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, hat als Orientierungshilfe eine Zuordnungsliste der Geräte veröffentlich. Dort ist aufgelistet welche Produkte in Österreich unter das Gesetz fallen. Unternehmen sollten jetzt ihr Produktportfolio überprüfen und schauen ob Sie eine Registrierung benötigen. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Unterstützung bei der Registrierung benötigen.
Weitere Informationen zum offenen Anwendungsbereich in Deutschland:
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