Open Scope: Gesetzesänderung im kommenden Jahr gilt auch für Elektrogeräte in der gewerblichen Nutzung
Durch die Novellierung der WEEE-Richtlinie gibt es im kommenden Jahr umfangreiche Änderungen für den Verkauf elektronischer Geräte. Diese gesetzlichen Änderungen gelten auch für Unternehmen, die Produkte für die Nutzung im gewerblichen Bereich (sogenannte B2B-Geräte) auf den Markt bringen. Auch für sie gilt ab dem 15. August 2018 der so genannte offene Anwendungsbereich (englisch: Open Scope), der zu einer Änderung der Produktkategorien führt. Die Einordnung der Produkte richtet sich zukünftig hauptsächlich nach der Größe der Geräte und nicht mehr nach der Funktionalität. Somit fallen ebenfalls neue Produkte zukünftig unter das ElektroG. Die neue Zuordnung der Produkte gilt auch in den anderen EU-Ländern.
Eine so genannte B2B-Registrierung wird benötigt, wenn der Hersteller Geräte in Verkehr bringt, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden. Der Vertriebsweg ist hierfür nicht entscheidend, sondern die Nutzung des Gerätes. Der Registrierungsprozess für B2B-Geräte in Deutschland ist etwas anders als für B2C-Geräte. So benötigen Unternehmen, die gewerblich genutzte Produkte verkaufen z. B. keine Garantie.
Das European WEEE Registers Network (ERWN) veröffentlicht regelmäßig Informationen, die als Orientierungshilfe für Unternehmen dienen. Ein Beispiel hierfür sind die Entscheidungsbäume für die Bestimmung ob Industrieanlagen und Industriewerkzeuge in den Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie fallen und somit registrierungspflichtig sind.
Kontaktieren Sie uns, wenn sie Unterstützung bei der Registrierung ihrer Produkte bei der stiftung ear benötigen.
Weitere Informationen zum offenen Anwendungsbereich
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