EU-weiter Umbruch für Verpackungen: Neue Herstellerdefinition & erweiterte Registrierungspflichten durch die PPWR
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40) ist als Verordnung direkt anwendbar und ersetzt am 12. August 2026 die alte EU Verpackungs-Richtlinie größtenteils. Sie zielt auf höhere Recycling- und Re-Use-Quoten, strengere Nachweispflichten und Harmonisierung der Datenmeldungen ab. Wesentliche Neuerungen betreffen u.a.:
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Herstellerbegriff: Wird weiter gefasst und orientiert sich an der Funktion im Markt (z. B. wer Verpackungen oder befüllte Produkte unter eigenem Namen/Marke in Verkehr bringt).
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Registrierungspflicht & Herstellerregister: Es entstehen EU-weit harmonisierte Anforderungen an Registrierung und Berichtswesen. In einigen Ländern wird die Registrierung erstmalig für Hersteller verpflichtend. Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen Bevollmächtigten benennen.
Wie gestaltet sich diese Änderung in den einzelnen Ländern?
- Deutschland: Umsetzung mit Blick auf das Verpackungsgesetz
Deutschland führt die PPWR in ein Umfeld ein, das bereits durch das nationale Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt ist – durch das neue VerpackDG (aktuell im Entwurf) werden Details geregelt wie z.B. Sanktionen und Zulassung der Systeme (Link zur News zum VerpackDG).
Kernauswirkung: Wer in Deutschland Verpackungen oder befüllte Produkte „unter eigenem Namen/Marke“ in Verkehr bringt, wird regelmäßig als Hersteller gelten und daher registrierungs- und berichtspflichtig sein.
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Niederlande: Wegfall der Bagatellgrenze erwartet
Bislang waren Unternehmen in den Niederlanden nicht registrierungspflichtig, wenn sie weniger als 50t Verpackungen jährlich in den Niederlanden in Verkehr bringen. Diese Bagatellgrenze wird mit der PPWR entfallen, so dass zahlreiche weitere Unternehmen künftig ihre Herstellerpflichten wahrnehmen müssen.
Ähnliches gilt für Belgien und Tschechien, wo ebenfalls Bagatellgrenzen wegfallen werden.
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Frankreich: Gewerbeverpackungen bereits ab 1.7.2026 registrierungspflichtig
Bereits vor dem 12.8.2026 entfallen bisherige Ausnahmen für Gewerbeverpackungen (vgl. News vom 26.01.2026).
Praktische Folgen für Unternehmen (Kurzcheck)
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Klärung der Rollen: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen als Hersteller, Erzeuger oder Importeur gilt und welche Pflichten damit einhergehen.
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Registrierung vornehmen: Nehmen Sie die Registrierung möglichst frühzeitig vor, damit Sie zum 12. August konform sind und nicht durch die zu erwartenden Engpässe vor Firstende ausgebremst werden.
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Meldeprozesse einrichten: Passen Sie Ihre Reportingprozesse an, um verlässliche Meldedaten ermitteln zu können.
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Nationale Besonderheiten beachten: Prüfen Sie bspw. in Frankreich, Italien und Spanien zusätzliche nationale Kennzeichnungspflichten.
Wie können wir Sie unterstützen?
Dank unserer Erfahrung mit über 3.000 Kunden führen wir Sie routiniert durch die erforderlichen Registrierungsprozesse in den einzelnen EU-Ländern, Norwegen, Schweiz und Großbritannien. Als Ihr Full Service Anbieter sorgen wir für eine problemlose Kommunikation mit den nationalen Registern, PROs (producer responsibility organisations) und Bevollmächtigten und nehmen Ihnen die Kommunikation ab.
Fragen Sie gerne unverbindlich bei uns an. Hier geht es direkt zur Angebotsanfrage.
Um mehr zu erfahren, bietet Bitkom Compliance Solutions zahlreiche weitere Gelegenheiten; z.B.:
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2-stündiger Deep Dive Verpackungsrecht (wobei hier die aktuelle praktische Umsetzung in Deutschland und Europa sowie die naheliegenden Auswirkungen der PPWR, d.h. die Änderungen zum 12.8., im Fokus stehen)
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2-stündiges Seminar „Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Eine Revolution des Verpackungsrechts“
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4-stündiger Workshop „PPWR: Ihre Checkliste zur erfolgreichen Umsetzung“ - mit praktischen Übungen zur Umsetzung der neuen Anforderungen
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