Überblick der Rechtsänderungen für elektrische und elektronische Produkte in 2020/2021
In diesem Jahr gibt es für Unternehmen, die Elektrogeräte verkaufen, einige neue gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen.
RoHS-Gesetzgebung in der Eurasischen Wirtschaftsunion | Gültig seit 1. März 2020
Elektrotechnische Produkte, die in der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion der Länder Russland, Belarus, Armenia, Kirgisien, Kasachstan) verkauft werden, benötigen eine Konformitätsbestätigung. Damit müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Produkte dem Technischen Reglement „EAWU TR 037/2016“ zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrotechnischen und radioelektronischen Produkten entsprechen.
Weitere Informationen: Europäische Kommission
Ökodesign-Anforderungen
Am 14. November 2019 sind drei neue EU-Verordnungen in Kraft getreten (2019/1781, 2019/1782 und 2019/1784). Sie bringen neue Ökodesign-Anforderungen für Schweißgeräte, externe Netzteile und Elektromotoren mit sich. Der Großteil der Vorgaben gilt jedoch erst zeitversetzt.
- (EU) 2019/1782 seit April 2020: Neue Anforderungen für die Vermarktung externer Netzteile (u. a. auch bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen).
- (EU) 2019/1784 ab Januar 2021: Neue Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz und Produktinformation für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme externer Netzteile (bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen).
- (EU) 2019/1781 ab 14. November 2019 bzw. Juli 2021: Bestimmt Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen.
Neue Ökodesign-Anforderungen für elektronische Displays I Gültig ab 01. März 2021
Die Verordnung (EU) 2019/2021 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays ist am 05. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und gilt ab 01. März 2021. Artikel 6 Absatz 1 gilt jedoch bereits seit dem 25. Dezember 2019.
Weitere Informationen:
- Europäische Union
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
- Europäische Union - EUR-LEX
CE-Konformität
Neue EU-Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten
Gemäß Verordnung (EU) 2019/1020 vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten muss für nahezu alle Produkte, die unter eine CE-Reglung fallen, ab 16. Juli 2021 ein verantwortlicher „Wirtschaftsakteur“ in der EU ansässig sein (Artikel 4 (1)).
Eine Zusammenfassung der Verordnung finden Sie hier. Die gesamte Verordnung finden sie hier.
Niederspannungsrichtlinie: Neue Sicherheitsnorm IEC/EN 62638-1 für AV- und IT-Produkte
Hersteller und Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnologien müssen sicherstellen, dass alle AV-IT-Komponenten und -Produkte ab dem 20. Dezember 2020 der neuen Norm IEC/EN 62638-1 entsprechen. Sie ersetzt die bisherigen Vorschriften der IEC/EN 60065 und IEC/EN 60950-1.
Die Norm DIN EN 62368-1 (VDE 0868-1) ist gegenüber DIN EN 60950-1 (VDE 0805-1) und DIN EN 60065 (VDE 0860) komplett neu strukturiert und geht von einem neuen sicherheitstechnischen Ansatz aus.
RoHS-Richtlinie: EN 50581:2012 wird durch EN IEC 63000:2018 abgelöst
Die Europäische Kommission hat mit ihrem Durchführungsbeschluss 2020/659 vom 15. Mai 2020 festgelegt, dass die harmonisierte Norm EN 50581:2012 (Technische Dokumentation zur Beurteilung von Elektro- und Elektronikgeräten hinsichtlich der Beschränkung gefährlicher Stoffe) ab 18. November 2021 durch die neue Norm EN IEC 63000:2018 ersetzt wird. Bis 18. November 2021 können beide Normen angewendet werden.
Den Beschluss der EU Kommission finden Sie hier.
EU-Parlament fordert Vereinheitlichung mobiler Ladegeräte
Laut DIHK hat das EU-Parlament die EU-Kommission aufgefordert, mobile Ladegeräte in der EU zu vereinheitlichen, um speziell Elektronikabfälle zu vermeiden. Die EU-Kommission solle dazu bereits bis zum Juli 2020 legislative Maßnahmen unternehmen. Eine entsprechende Überlegung der EU-Kommission fließt dem Vernehmen nach bereits in die Planung des neuen Aktionsplans Kreislaufwirtschaft ein.