Übergangsfrist für CE-Kennzeichnung in Großbritannien verlängert
In Großbritannien gilt seit dem 1. Januar 2021 für das Inverkehrbringen von Elektroprodukten die UKCA-Kennzeichnung.
Die Übergangsfrist für bestehende CE-Kennzeichnungen wurde bis zum 1. Januar 2023 verlängert. Dies bedeutet, dass alle Produktbereiche, mit Ausnahme von Medizinprodukten, ein Jahr mehr Zeit haben, sich auf die Kennzeichnung mit UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) umzustellen.
Das UKCA-Zeichen kann bereits jetzt verwendet werden, und die britische Regierung ermutigt die Unternehmen, es so bald wie möglich zu verwenden, da es ab dem 1. Januar 2023 für das Inverkehrbringen von Waren in England, Schottland und Wales obligatorisch wird.
Informationsveranstaltungen für Sie
Seminar "The UKCA mark: the new domestic regime." (ENGLISCH)
Donnerstag, 2. September 2021, 14–15 Uhr (online)
Veranstalter: Großbritanniens Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie (BEIS) Hier können Sie sich kostenlos anmelden.
Seminar "CE-Update: Brexit – neue Kennzeichnungspflichten für den britischen Markt (UKCA)"
Dienstag, 21. September 2021, 10–11 Uhr (online)
Veranstalter: IHK Bremen | Bitkom Service | Germany Trade & Invest
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