Update Novelle ElektroG
Bereits im Dezember 2024 hatte die damalige Ampelregierung einen Gesetzentwurf (20/14146) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Wegen des Regierungswechsels kam die Vorlage im Bundestag jedoch nicht mehr zur Abstimmung. Nun hat die neue Bundesregierung am Donnerstag, 11. September 2025, einen eigenen Gesetzentwurf (21/1506) in den Bundestag eingebracht. Dieser wurde in erster Lesung beraten und anschließend an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
Umsetzung neuer EU-Vorgaben
Mit der Novelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie vom März 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, die Sammelmengen von Elektro-Altgeräten zu erhöhen und Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verringern.
Besonders kommunale Wertstoffhöfe, die laut Bundesregierung rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen künftig genauere Vorgaben für die Einsortierung erhalten. Damit sollen die in vielen Geräten fest verbauten Batterien beim Ausbau und bei der Erfassung weniger beschädigt werden.
Mehr Rückgabemöglichkeiten im Handel
Auch Verbraucher sollen es leichter haben, ihre alten Elektrogeräte korrekt zu entsorgen. Geplant ist, dass Sammelstellen im Handel einheitlich gekennzeichnet werden müssen, sodass sie leichter zu finden sind. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne soll direkt im Geschäft oder im Online-Shop auf die getrennte Entsorgungspflicht hinweisen.
Einweg-E-Zigaretten
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Einweg-E-Zigaretten. Diese landen bislang häufig im Restmüll oder in der Umwelt. Künftig sollen sie überall dort kostenlos zurückgegeben werden können, wo sie verkauft werden. Laut Entwurf darf die Rücknahme nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden.
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