WEEE-Richtlinie: Was müssen Unternehmen in Österreich beachten?
Die zuständige Behörde für die Umsetzung der Richtlinie ist in Österreich das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Die WEEE-Richtlinie (2002/96/EG) ist 2005 in Österreich in Kraft getreten. Die Novellierung aus dem Jahr 2012 (Richtlinie 2012/19/EU) wurde in Österreich bereits 2014 umgesetzt und nochmals in 2016 und 2018 erneuert.
Nationale Gesetze, welche die WEEE-Richtlinie in Österreich umsetzten:
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002)
- Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)
- Abfallbehandlungspflichtenverordnung
Von der WEEE-Gesetzgebung betroffen sind:
- Österreichische Hersteller, Importeure und Vertreiber von Eigenmarken
- Ausländische Unternehmen, die Elektro- oder Elektronikgeräte in Österreich mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik direkt an Endverbraucher vertreiben und in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassen sind – so genannte Fernabsatzhändler
Gesetzliche Pflichten von Betroffenen:
- Registrierung: Hersteller müssen sich vor dem Verkaufsstart beim österreichischen Herstellerregister EDM registrieren.
- Systemteilnahme: Für Haushaltsgeräte (B2C) gibt es in Österreich eine Systemteilnahmepflicht. Hersteller müssen bei einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen (so genannte Compliance Scheme). Für gewerbliche Geräte (B2B) gibt es in Österreich keine Systemteilnahmepflicht. Die Teilnahme kann freiwillig erfolgen.
- Entsorgung und Behandlung der elektrischen und elektronischen Altgeräte im Sinne der österreichischen Abfallbehandlungspflichtenverordnung.
- Reporting: Meldung der verkauften Produkte.
- Kennzeichnung: Hersteller müssen die durchgestrichene Abfalltonne und die CE-Kennzeichnung dauerhaft und lesbar am Produkt anbringen.
- Bevollmächtigte: Ausländische Fernabsatzhändler sind verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der EAG-VO verantwortlich ist. Dieser muss seinen Sitz in Österreich haben.
- Handelsrücknahme: Österreichische Händler sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzunehmen, wenn der Verbraucher ein neues gleichwertiges Gerät kauft. Eine Ausnahme besteht für Händler mit einer Verkaufsfläche von weniger als 150 m².
Was für Gerätearten gibt es in Österreich?
In Österreich gibt es folgende Gerätearten (gelten für B2C und B2B):
- Elektrogroßgeräte - Eine Kante ist größer als 50 cm
- Kühlgeräte
- Bildschirme – Bildschirme, Monitore oder Geräte mit Bildschirmfläche > 100 cm²
- Elektrokleingeräte - Alle Kanten sind kleiner als 50cm
- Lampen – inkl. LED Lampen
- Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (ab 2020)
Wir unterstützen Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten bei allen Verpflichtungen nach der WEEE-Richtlinie in Österreich und übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation mit den Behörden, Compliance Schemes und Bevollmächtigten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse haben!
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