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Elektro- und Batteriegesetz zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von Elektronikgeräten und Batterien bzw. Akkus durch Hersteller, Importeure und Händler sicherzustellen. Erst nach der Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) ist der Vertrieb in Deutschland gestattet. Neben der Registrierung bei der Stiftung ear müssen unter Umständen weitere Vorgaben erfüllt werden wie z. B. Mengenmeldungen, deutschlandweite Entsorgung und Kennzeichnungspflichten. Zusätzlich gibt es durch die in Kraft getretene neue Batterieverordnung viele neue Anforderungen z.B. für die neuen Batteriearten, die Konformitätserklärung (Batterie-Produktpass), Kennzeichnung usw. - und auch die WEEE-Richtlinie und das deutsche ElektroG sollen novelliert werden.