Sorgfaltspflichten nach Art. 47 ff. Batterie-Verordnung
Inhalte des Seminars
Die neue EU-Batterieverordnung regelt in Art. 47 ff. auch batteriebezogene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Diese gehen teilweise weit über die Pflichten hinaus, die nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzuhalten sind. Insbesondere müssen verpflichtete Wirtschaftsakteure eine Strategie zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten entwickeln und als Teil ihres Managementsystems einführen und umsetzen sowie durch notifizierte Stellen überprüfen lassen (Drittprüfung). Verpflichtet sind neben Batterieerzeugern auch Importeure von Batterien und zwar auch dann, wenn die Batterien lediglich in andere Produkte eingebaut sind. Inhaltlich lehnen sich die stark rohstoffbezogen ausgestalteten Pflichten an die Pflichten nach der Konfliktmineralienverordnung an. Dargestellt wird schließlich auch der aktuelle Stand der nationalen Konkretisierung durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Das Seminar bietet den betroffenen Wirtschaftsakteuren einen kompakten Überblick über die zu erfüllenden Sorgfaltspflichten und zeigt auf, inwieweit bei der Implementierung im Unternehmen auf bestehende Strukturen des Risikomanagements zurückgegriffen werden kann.
Ziele des Seminars
- Erläuterung des Anwendungsbereichs der batteriebezogenen Sorgfaltspflichten – Gestaltungsspielraum durch Modifizierung der Lieferwege
- Inhalt und Implementierung der batteriebezogenen Sorgfaltspflichten: Managementsystem inkl. Unternehmensstrategie, Risikoanalyse, batteriespezifische Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Informationspflichten
- Erläuterung der Haftungsrisiken bei unzureichender Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Ihr Referent
Dr. Jens Nusser, LL.M.
Rechtsanwalt
Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB
Dr. Jens Nusser, LL.M. ist Partner der Sozietät Franßen & Nusser. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Produktsicherheits- und Produktumweltrecht sowie im Bereich Nachhaltigkeit und Compliance. Die Beurteilung von Rechtsfragen zur EU-Batterieverordnung nimmt in seiner Beratungspraxis besonderen Raum ein. Dr. Nusser publiziert zudem regelmäßig Fachbeiträge in seinen Beratungsfeldern. Dr. Nusser berät vor allem Hersteller und Importeure von Produkten, insbesondere Maschinen, Elektro- und Elektronikgeräten, ITK-Produkten, Medizinprodukten, Verbraucherprodukten oder Bauprodukten zu allen Fragen eines rechtssicheren Marktzugangs und der Produkthaftung. Zu seinen Mandanten gehören zahlreiche DAX-Konzerne, international agierende mittelständische Unternehmen sowie Wirtschaftsverbände.