BattDG-Inkrafttreten für Oktober 2025 geplant
Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) soll das Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) voraussichtlich Mitte Oktober in Kraft treten.
Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den vom BMUKN vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung unverändert beschlossen.
Am 26. Juni befasste sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Entwurf und überwies ihn zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich somit in der aktiven parlamentarischen Phase.
Mit dem Gesetz sollen die in der Verordnung vorgesehenen Öffnungsklauseln und Regelungsaufträge an die Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Besonders relevant sind die Vorgaben zur Abfallbewirtschaftung, insbesondere zur erweiterten Herstellerverantwortung. Da das Inkrafttreten jedoch erst für Mitte Oktober 2025 vorgesehen ist, wird die nationale Ausgestaltung in Deutschland nicht rechtzeitig zum Stichtag am 18. August 2025 vorliegen.
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