Compliance für 2025 sichern – fehlende Registrierungen noch dieses Jahr einreichen
Mit Blick auf das 4. Quartal möchten wir Sie auf eine wichtige regulatorische Besonderheit hinweisen: In einigen europäischen Ländern ist es nicht möglich, rückwirkende Mengenmeldungen für Batterien, Verpackungen und Elektrogeräte (WEEE) vorzunehmen.
Das bedeutet konkret: Unternehmen, die in diesen Märkten im Jahr 2025 Batterien, Verpackungen und/oder Elektrogeräte in Verkehr gebracht haben, müssen sich zwingend noch in diesem Jahr bei den zuständigen Behörden registrieren. Erfolgt die Registrierung nicht fristgerecht, können für 2025 keine Mengenmeldungen abgegeben werden – mit der Folge, dass empfindliche Bußgelder drohen oder sogar ein Vertriebsverbot verhängt werden kann.
Länder mit besonders strengen Vorgaben
Einige Mitgliedstaaten der EU sehen hier keine Kulanz vor:
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Spanien: Keine rückwirkenden Meldungen für WEEE, Batterien und Verpackungen möglich
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Italien: Keine rückwirkenden Meldungen für WEEE und Batterien möglich
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Österreich: Keine rückwirkenden Meldungen für Verpackungen möglich
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Frankreich: Keine rückwirkenden Meldungen für Verpackungen möglich
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UK: Hier muss sogar für das Folgejahr eine Vertragsverlängerung unterzeichnet werden – unsere Kunden, die in UK aktiv sind, erinnern wir natürlich fristgemäß
Unser Rat: Jetzt Lücken schließen und Registrierungen nachholen
Klären Sie für alle aktuellen Vertriebswege und Absatzmärkte, wo Registrierungen und Meldungen für Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen erforderlich sind, und leiten Sie die notwendigen Schritte zeitnah ein. So sichern Sie nicht nur die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten, sondern auch Ihre Marktpräsenz im kommenden Jahr.
Jetzt aktiv werden
Vermeiden Sie unnötige Risiken und sichern Sie Ihre Compliance für 2025.
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