Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID: Registrierung jetzt auch für Anspruchsberechtigte und ausländische Hersteller
Ab 2024 müssen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte die Kosten für die Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum übernehmen. Die Details dieser erweiterten Herstellerverantwortung werden durch das Einwegkunststofffondsgesetz geregelt.
Plattform DIVID
Zur Verwaltung und Abwicklung dieser Sonderabgaben sowie zur Auszahlung an Anspruchsberechtigte, wie z. B. Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen, hat das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID eingerichtet. Über DIVID können alle Registrierungen und zukünftigen Einzahlungen der rund 56.000 abgabepflichtigen Hersteller digital abgewickelt werden. Zusätzlich ermöglicht DIVID die jährliche Ausschüttung an geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigte. DIVID verwaltet ein jährliches Fondsvolumen von bis zu 430 Millionen Euro.
Die Plattform war ursprünglich nur für die Registrierung inländischer Hersteller zugänglich. Seit dem 1. August 2024 können sich dort auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller registrieren. UBA-Präsident Dirk Messner erklärte:
„Wir freuen uns, mit der Plattform DIVID einen Meilenstein für den digitalen Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes erreicht zu haben. Wir haben es geschafft, Anwenderinnen und Anwendern ein gutes Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes eine moderne, nutzerfreundliche und sichere IT-Lösung zur Verfügung zu stellen, die dazu beiträgt, Umweltverschmutzung durch Plastikmüll zu reduzieren.“
Registrierungspflicht: Hersteller, die ihre Geschäftstätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis spätestens 31. Dezember 2024 auf der DIVID-Plattform registrieren. Für alle anderen Hersteller gilt die Registrierungspflicht ab dem Beginn ihrer Tätigkeit. Auch Anspruchsberechtigte sollten sich rechtzeitig registrieren, um Rückerstattungen für Entsorgungs- und Reinigungsleistungen zu beantragen.
Meldepflicht: Im Jahr 2025 müssen die Hersteller erstmalig ihre 2024 auf dem Markt angebotenen und verkauften Einwegkunststoffprodukte über DIVID melden.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
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