Erweiterte Herstellerverantwortung in Dänemark: Wichtige Fristen 2025
Im Jahr 2025 treten in Dänemark drei neue erweiterte Herstellerverantwortungen (EPR) in Kraft:
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Verpackungen
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Einwegkunststoffprodukte
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Fischereiausrüstung mit Kunststoffanteilen
Hier sind die wichtigsten Informationen und Fristen, die Unternehmen beachten müssen:
Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen
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14. Januar 2025: Hersteller von Verpackungen müssen sich bis zu diesem Datum bei der DPA registrieren und einen Vertrag mit einer Producer Responsibility Organization (PRO) abschließen.
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1. Juni 2025: Die tatsächliche Menge an Verpackungen, die im Jahr 2024 in Verkehr gebracht wurde, muss bis zu diesem Datum gemeldet werden. Weitere Informationen zu den Meldeanforderungen werden zu gegebener Zeit bereitgestellt.
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1. Oktober 2025: Die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen tritt offiziell in Kraft.
Besonderheiten für Mehrwegverpackungen:
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1. Januar 2025: Registrierungspflicht für Hersteller von Mehrwegverpackungen bei der DPA. Hersteller von Mehrwegverpackungen können sich aussuchen, ob sie einem PRO beitreten oder nicht. Eine Verpflichtung ihrerseits besteht nicht.
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1. Februar 2025: Hersteller von Mehrwegverpackungen müssen bis zu diesem Datum die erwarteten Mengen an Mehrwegverpackungen melden, die sie 2025 einführen wollen.
Erweiterte Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte
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1. Januar 2025: Die erweiterte Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte tritt in Kraft.
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1.–10. April 2025: Erste Meldeperiode für die Menge an Einwegkunststoffprodukten, die im vorherigen Quartal verkauft wurden.
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Vierteljährliche Meldepflichten: Nach dem ersten Bericht im April 2025 muss die Berichterstattung vierteljährlich erfolgen – jeweils vom 1. bis 10. April, Juli, Oktober und Januar.
Erweiterte Herstellerverantwortung für Fischereiausrüstung
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1. Januar 2025: Die erweiterte Herstellerverantwortung für Fischereiausrüstung tritt in Kraft.
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1. April 2025: Erste Meldeperiode für Fischereiausrüstung, die 2024 auf den Markt gebracht wurden. Danach erfolgt die Berichterstattung jährlich am 1. April.
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