Aufgepasst: Nur noch einen Monat bis zum Geltungsbeginn der ersten Anforderungen der BattVO
Mit Wirkung zum 18. August 2024 erlangen zahlreiche neue Anforderungen der Batterieverordnung (BattVO) erstmals Geltung. Es ist daher höchste Zeit, sich umfassend zu informieren und vorzubereiten.
Die neuen Anforderungen umfassen unter anderem:
- Informationen zur Leistung und Haltbarkeit: Für Elektrofahrzeugbatterien, wiederaufladbare Industriebatterien und LV-Batterien gelten erweiterte Dokumentationspflichten.
- Informationen über den Alterungszustand und die Lebensdauer: Für Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien und stationäre Batterie-Energiespeichersystemen müssen aktuelle Daten zu den Parametern zur Bestimmung des Alterungszustands und der voraussichtlichen Lebensdauer im Batteriemanagementsystem erfasst und regelmäßig aktualisiert werden.
- Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung: Alle Batterien müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und eine Konformitätserklärung erhalten. Zudem ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend.
- Erzeuger- und Einführerkennzeichnung: Die Erzeuger- und die Einführerkennzeichnung muss grundsätzlich auf jeder Batterie vorhanden sein.
- Prüfpflichten für Einführer und Händler: Einführer und Händler haben die Pflicht, sich zu vergewissern, dass die Batterien, den geltenden Anforderungen entsprechen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen vollständigen Überblick über die neuen Anforderungen der BattVO zu bekommen. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch, um weitere Informationen zu erhalten.
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Salome Isabelle
Kroiher
Compliance Consultant
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