Mehrere Gesetzesvorhaben finden Mehrheit im Europäischen Parlament
Das Europäische Parlament hat kürzlich mehrere Verordnungen und Richtlinien verabschiedet, die aktiv die Nachhaltigkeit, Menschenrechts- und Umweltstandards im Binnenmarkt verbessern sollen. Zu den Schlüsselinitiativen zählen:
- die Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR)
- die Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD)
- die Europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur
- die Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation - ESPR)
Im Folgenden finden Sie eine kurze Erklärung der Ziele der jeweiligen Verordnung oder Richtlinie, sowie Links zu weiterführenden Informationen.
Europäische Verpackungsverordnung:
Das Europäische Parlament hat am 24.04.24 Regelungen verabschiedet, um Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und Verpackungsabfall in der EU zu reduzieren. Diese Vorschriften zielen darauf ab, den Binnenmarkt zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Dazu werden bestimmte Verpackungsarten beschränkt, Wiederverwendungsoptionen gefördert und die Recyclingfähigkeit verbessert sowie die Abfallentsorgung optimiert.
Bitkom Compliance Solutions bietet Unterstützung bei der Anpassung an diese neuen Anforderungen. Nutzen Sie unsere Angebotsanfrage für einen ersten Kontakt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Presseinformation der Europäischen Union zur Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR
Europäische Lieferkettenrichtlinie
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) wurde am 24.04.2024 von dem Europäischen Parlament mit 374 gegen 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen gebilligt. Das Gesetz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten gewährleisten. Auf diese Weise möchte die EU Maßnahmen gegen Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung ergreifen.
Die Vorschriften gelten für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro.
Die Nichteinhaltung kann erhebliche finanzielle Strafen nach sich ziehen und Unternehmen zur Umsetzung von Wiedergutmachungsmaßnahmen verpflichten.
Welche Auswirkungen hat die CSDDD auf das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG)?
Seit einem Jahr ist in Deutschland bereits ein nationales Lieferkettengesetz (LkSG) in Kraft. Dieses Gesetz verfolgt einen ähnlichen Ansatz wie die geplante EU-Richtlinie und zielt darauf ab, Unternehmen dafür zur Verantwortung zu ziehen, dass sie Mensch und Umwelt entlang ihrer globalen Lieferketten besser schützen. Das LkSG in Deutschland erfordert Anpassungen, die auch für bisher betroffene Unternehmen Konsequenzen haben werden.
Presseinformation der Europäischen Union zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur
Das Europäische Parlament hat am 23.04.2024 eine neue Richtlinie zum Recht auf Reparatur mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Diese zielt darauf ab, die Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern, den Zugang zu Ersatzteilen zu erleichtern und eine europäische Online-Plattform für Reparaturdienstleistungen einzurichten. Hersteller müssen sich auf Anpassungen in der Produktgestaltung, faire Preisgestaltung für Ersatzteile und rechtliche Überlegungen einstellen.
Weitere Details finden Sie hier.
Presseinformation der Europäischen Union zum Recht auf Reparatur
Europäische Ökodesign-Verordnung
Am 23.04.24 wurde von dem Europäischen Parlament die neue Öko-Design Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) beschlossen. Diese ersetzt die bestehende Ökodesign-Richtlinie. Eine wesentliche Neuerung besteht in der Erweiterung des Anwendungsbereichs auf praktisch alle Waren sowie in der erheblichen Ausweitung der Informationspflichten und der Einführung des digitalen Produktpasses.
Angenommener Text der "Ecodesign for Sustainable Products Regulation" (ESPR)