VerpackDG: Bundesregierung legt umfassenden Entwurf vor
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein neues Verpackungsrecht vorgelegt, das das bestehende Verpackungsgesetz (VerpackG) vollständig ersetzen soll. Hintergrund ist das Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung am 11. Februar 2025. Damit nationale und europäische Vorgaben künftig nahtlos ineinandergreifen, soll das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) die gewachsenen deutschen Strukturen modernisieren und zugleich harmonisieren.
Der am 17. November 2025 veröffentlichte Referentenentwurf sieht eine deutliche Stärkung der Herstellerverantwortung vor. Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sollen künftig stärker zur Vermeidung, Sammlung und hochwertigen Verwertung von Verpackungsabfällen beitragen. Branchenmedien sprechen bereits von der größten Reform des Verpackungsrechts seit über 30 Jahren.
Zuletzt wurde diskutiert, wie mit der Unterscheidung zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht- systembeteiligungspflichtigen Verpackungen umgegangen wird. Diese bleiben – genau wie die (Dualen) Systeme – bestehen.
Neue Zulassungspflichten für Hersteller und EPR-Organisationen
Organisationen, die für mehrere Hersteller die erweiterte Produzentenverantwortung übernehmen, sowie Hersteller ohne entsprechende Vertretung, benötigen künftig eine behördliche Zulassung. Zuständig ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die dafür künftig auch von diesen Akteuren finanziert wird. Ziel ist mehr Transparenz, stärkere Kontrolle und eine verlässlichere Abfallwirtschaft.
Finanzielle Beiträge zur Abfallvermeidung
Künftig sollen duale Systeme, Branchenlösungen, andere Organisationen der Herstellerverantwortung sowie nicht vertretene Hersteller einen Beitrag von fünf Euro pro Tonne bereitgestellter Verpackungen an eine gemeinsame Organisation entrichten. Die Mittel sollen Maßnahmen wie Mehrwegsysteme, Wiederbefüllungsmodelle, Abfallvermeidung und Projekte zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft fördern. Für die Wirtschaft bedeutet dies laut Euwid jährlich einen zusätzlichen Aufwand von rund 89,6 Millionen Euro.
Deutlich höhere Recyclingquoten
Der Entwurf erhöht die Recyclingquoten spürbar. Vorgesehen sind:
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95 % für Metalle (Aluminium und Eisen)
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75 % für Kunststoffe
Damit soll mehr Verpackungsmaterial tatsächlich stofflich verwertet und weniger verbrannt werden.
Weiterer Zeitplan
Die Länder- und Verbändeanhörung läuft bis zum 5. Dezember 2025. Im ersten Quartal 2026 soll der Entwurf im Bundeskabinett beschlossen werden, bevor Bundestag und Bundesrat das parlamentarische Verfahren starten. Beobachter bewerten den Zeitplan als ambitioniert.
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