Hersteller, Händler und Importeure von Batterien sind nach der EU-Batterierichtlinie und den nationalen Umsetzungen wie dem deutschen Batteriegesetz (BattG) für die Registrierung ihrer Batterien in den jeweiligen Ländern zuständig. Mit dem Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung am 17.08.2023 treten weitreichende Änderungen in Kraft.
Neu sind u.a. die Definition der Batteriearten, LMT- und Traktionsbatterien als neue Batteriearten, weitreichende Kennzeichnungspflichten und Vorgaben zu Rezyklatgehalten.
Die ersten Änderungen sind bereits bis zum 18.02.2024 umzusetzen – für andere Änderungen gelten weitaus längere Übergangsfristen.
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über betroffene Unternehmen und welche Änderungen nun relevant sind in der Unternehmenspraxis.