Neue EPR-Pflichten für gewerbliche Verpackungen in Frankreich ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 treten in Frankreich neue Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für gewerbliche und industrielle Verpackungen in Kraft. Ziel der Reform ist es, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, die Entsorgung und Wiederverwertung ihrer Verpackungen nachhaltig zu gestalten. Die endgültige Durchführungsverordnung soll im November 2025 veröffentlicht werden.
Wer ist von den neuen EPR-Pflichten betroffen?
Die Regelung betrifft Unternehmen, die:
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Produkte direkt an französische Industrie- oder Gewerbebetriebe liefern,
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über Online-Marktplätze an professionelle Endkunden in Frankreich verkaufen oder
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an französische Vertreiber liefern – und zwar für die Um-, Sammel- und Transportverpackungen, die dort anfallen.
Ausnahme: Bei Verkäufen über eine französische Einkaufszentrale trägt diese selbst die Verantwortung für die in Frankreich in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Welche Verpackungen fallen unter die EPR-Regelung?
Die neuen Vorschriften gelten für:
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Verkaufsverpackungen
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Umverpackungen
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Sammelverpackungen sowie
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Transportverpackungen
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Alle Firmen, die gewerbliche Verpackungen nach Frankreich liefern oder dort vertreiben, sollten frühzeitig prüfen, ob sie unter die neuen EPR-Verpackungspflichten fallen. Je nach Geschäftsmodell kann eine Registrierung bei einem französischen Rücknahmesystem sowie eine Mengenmeldung erforderlich werden.
Frühzeitige Vorbereitung hilft, Bußgelder und Lieferverzögerungen zu vermeiden und die rechtssichere Umsetzung sicherzustellen.
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